Wenn Sie sich mit Ihrem Partner im Wesentlichen einig sind, empfiehlt sich eine Scheidung online. Man vermeidet bei der online Scheidung den Gang zum Anwalt, langes Warten und sonstigen Zeitverlust. Wenn also eine einverständliche Scheidung in Betracht kommt, kommen Sie hier direkt zum Scheidungsantrag. Diesen faxen Sie an Rechtsanwalt Dr. Kriesten oder senden ihn per Post zu.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man neben der Scheidung über den Versorgungsausgleich entscheiden muss. Versorgungsausgleich bedeutet Rentensplitting. Hat der Mann gearbeitet, die Frau die Kinder erzogen, wäre es ungerecht, dem Mann den vollen Rentenanspruch zu belassen, die Frau leer ausgehen zu lassen. Die entsprechenden Formulare muss man auch bei einer Online-Scheidung ausfüllen. Das kann man zu Haus machen. Sonstige Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinn braucht man nicht anhängig zu machen wenn man eine einverständliche Scheidung durchführt. Das Recht der elterlichen Sorge steht bei einer Scheidung-online ohne Antrag beiden Eheleuten zu. Rechtsanwalt Dr. Kriesten erledigt alles Weitere für Sie, nur zum Scheidungstermin selbst müssen Sie erscheinen. Haben Sie Fragen betr. einverständliche Scheidung, rufen Sie gern an. Das Informationsgespräch ist kostenlos.