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Internationales Privatrecht

Auch unsere ausländischen Mitbürger lassen sich scheiden. Es sind eben Menschen wie Du und ich. Türkisches Recht, griechisches Recht, jugoslawisches Recht sind ähnlich wie das deutsche, aber eben doch anders. Türkisches Scheidungsrecht ist neu gefasst und modernisiert, griechisches Scheidungsrecht verlangt 2 Termine. Internationales Privatrecht regelt, welches Recht zur Anwendung kommt. Sind beide Ehegatten Ausländer, kommt das Heimatrecht zur Anwendung, ist nur ein Teil Ausländer, gilt deutsches Recht.

Beim Unterhaltsrecht muss man bei rein ausländischer Scheidung unterscheiden, ob die Ehefrau Getrenntlebensunterhalt oder Nachehelichenunterhalt verlangt. Zur Durchführung vom Versorgungsausgleich muss ein Antrag gestellt werden.

Auch bei Ausländern müssen ggf. Unterhaltsansprüche geklärt werden. Art. 18 EGBGB bestimmt, dass auf Unterhaltspflichten die Sachvorschriften des am jeweiligen gewöhnlichen Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten anzuwenden sind. Für Scheidung, Vermögensfragen gilt das Recht, das auch für die Scheidung angewandt wird.

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