Scheidungsanwalt / Rechtsanwalt Dr.G.Kriesten
Wilhelm-Nagel-Str.18, 71642 Ludwigsburg

Tel.: 07161 78823
Fax: 07161 78819
E-Mail: Dr.G.Kriesten@t-online.de


Herzlich Willkommen auf meiner Homepage


Tätigkeitsschwerpunkte:
- Scheidung online
- Familienrecht; internationales Privatrecht
- Ehevertrag
- Mediation / Konfliktberatung
- Sorgerecht
- Zugewinn
- Unterhalt

- Strafrecht
- Strassenverkehrsrecht

Interessenschwerpunkte:
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Teilungsversteigerung / Zwangsversteigerungsrecht

Scheidung online

Einverständliche Scheidung per Internet. Wollen Sie sich schnell und unkompliziert online scheiden lassen? Wollen Sie sich den Gang zum Anwalt, langes Warten und die Parkplatzsuche ersparen? Falls eine einverständliche Scheidung in Betracht kommt, bei welcher Sie sich also mit dem Partner einig sind und es lediglich um die Formalitäten geht, kommen Sie hier direkt zu dem Scheidungsantrag. Rechtsanwalt Dr. Kriesten, Ludwigsburg, übernimmt alles weitere für Sie, Sie müssen einzig zum Scheidungstermin persönlich erscheinen. Haben Sie Fragen betr. einverständliche Scheidung, können Sie mich selbstverständlich (kostenlos) unter der oberen Telefonnummer kontaktieren.

Informationen zur Regelung einer sanften Scheidung
kein Streit, keine Prozesse bei Gericht...

Informationen zur Neuregelungen der Düsseldorfer Tabelle

Rechtsanwalt Dr. Kriesten vertritt Sie selbstverständlich auch, wenn eine streitige Scheidung ansteht. Der Wohnsitz der Ehefrau mit Kind oder die bisherige gemeinsame Wohnung der Ehegatten ohne Kinder sollte dann aber im Großraum Stuttgart oder Ludwigsburg liegen.

Im sog. Scheidungsverbund kann der Eheanwalt auch Fragen über Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, in Kindschaftssachen, über elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht sowie über Unterhalt regeln. Dann liegt keine Konventionalscheidung vor – vgl. Info für Online-Scheidung - sondern eine streitige Scheidung. In dringenden Fällen kann eine Einstweilige Anordnung beantragt werden. Bei Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle maßgebend.

Grundsätzlich muss man –knapp- ein Jahr getrennt leben, bevor man einen Scheidungsantrag stellen kann. In einem sog. Härtefall kommt die Härtescheidung in Betracht, die man unmittelbar nach Trennung einreichen kann. Das ist z. B. dann der Fall, wenn etwa der Ehemann öfters der Partnerin gegenüber Gewalt ausübt. Das Scheidungsformular muss der Scheidungsanwalt dann anders gestalten.

Die Kanzlei ist über die Marbacher-/Bottwartalstr. zu erreichen (siehe Stadtplan)
Parkmöglichkeiten sind direkt vor dem Haus.


Impressum
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